Fünf Pflegegrade mit unterschiedlichen Leistungen
Das Pflegestärkungsgesetz I wurde im Jahr 2015 wirksam, es wurde aber erst 2016 zusammen mit dem Pflegestärkungsgesetz II eingeführt. Das Pflegestärkungsgesetz III ist im Jahr 2017 in Kraft getreten. Ziel dieser Einführung war es, dass Menschen mit Beeinträchtigungen mehr Unterstützungen erhalten. Insbesondere Menschen mit Demenzerkrankungen werden besser berücksichtigt.
Mit der Einführung der Pflegestärkungsgesetze wurde der Pflegebedürftigkeitsbegriff neu konkretisiert. Dabei richten sich die Leistungen der jeweiligen Pflegegrade insbesondere an die individuellen Bedürfnisse jedes einzelnen Menschen. Der medizinische Dienst (MD) früher (MDK) erstellt ein spezielles Gutachten, dass sich an die Beeinträchtigungen der entsprechenden Personen orientiert und sie in den dafür vorgesehenen Pflegegrad einstuft. Die folgenden Inhalte beziehen sich nur auf den Pflegegrad I.
Welche Leistungen stehen mir beim Pflegegrad 1 zu?
Die niedrigste Stufe der Pflegegrade ist die Stufe 1 und richtet sich an Pflegebedürftige, die nur geringfügig in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt sind. Menschen mit Pflegegrad 1 haben dementsprechend nur einen Anspruch auf individuelle Beratungsangebote bei der Pflegekasse und den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Hintergrund ist, dass durch die frühzeitigen Hilfestellungen wie Beratung und Schulungen der Pflegebedürftigen und deren Pflegepersonen Möglichkeiten geschaffen werden, die die Selbstständigkeit verbessert und möglichst lange Erhalten bleibt. Zudem soll dadurch ein Verbleib in dem sozialen Umfeld und der vertrauten Umgebung ermöglicht werden.
Steht mir Tages- und Nachtpflege zu?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten nur den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro. Von diesem Betrag ist auch die Tages- und Nachtpflege einzukaufen.
Werden Pflegehilfsmittel übernommen?
Pflegehilfsmittel können bei allen Pflegegraden beantragt werden. Dieses können zum Beispiel Gebrauchsmittel wie Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Mundschutz etc. sein. Pauschal steht hierfür ein monatlicher Betrag in Höhe von 40 Euro zur Verfügung. Selbst die Installation eines Hausnotrufsystems sowie die dafür anfallende monatliche Gebühr kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse übernommen werden.
Wie erhalte ich wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?
Umbaumaßnahmen für barrierefreies Wohnen bei Pflegegrad 1 werden unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst. Hier ist ein Antrag bei der Pflegekasse zu stellen. In der Regel stehen pro Maßnahme maximal 4000 Euro für die Wohnraumanpassung zur Verfügung.
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Sobald man Beeinträchtigungen an sich feststellt, sollte nicht mehr lange gewartet werden, denn die beantragten Leistungen werden nicht rückwirkend erbracht. Das heißt, dass Sie erst mit Antragstellung die entsprechenden Leistungen erhalten werden. Hierbei ist erforderlich, dass zunächst ein Termin mit dem medizinischen Dienst (MD) vereinbart wird. Der MD teilt, nach dem er Beeinträchtigungen festgestellt hat, den entsprechenden Pflegegrad zu.
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